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Wie wurden die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?

Familienfiguren mit Münzen - © andranik123 - stock.adobe.com

Die Familienbeihilfe wurde inflationsbedingt mittels der Familienleistungs-Valorisierungsverordnung angepasst. Für 2024 gelten monatlich folgende Werte:

Alter Beihilfe pro Monat
ab Geburt € 132,30
ab 3 Jahren € 141,50
ab 10 Jahren € 164,20
ab 19 Jahren € 191,60

Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese Erhöhung beträgt ab 2024 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe:

  • für zwei Kinder gewährt wird: € 8,20
  • für drei Kinder gewährt wird: € 20,20
  • für vier Kinder gewährt wird: € 30,70
  • für fünf Kinder gewährt wird: € 37,20
  • für sechs Kinder gewährt wird: € 41,50
  • für sieben und mehr Kinder gewährt wird: € 60,30

Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 180,90.

Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2024 € 67,80 pro Monat und Kind.

Stand: 19. Dezember 2023

Bild: andranik123 - stock.adobe.com

Über mich: Ich bin Ihre Steuerberaterin mit Sitz in Wien Josefstadt. Ich biete eine kompetente und individuelle Beratung in allen steuerlichen sowie betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Nehmen Sie jederzeit gerne mit mir Kontakt auf um ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren.

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