Seitenbereiche
Inhalt

Bis zu welcher Höhe können Begräbniskosten außergewöhnliche Belastungen sein?

Illustration - Illustration

Begräbniskosten gehören zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Sie sind aus einem vorhandenen Nachlassvermögen zu bestreiten. Ist kein ausreichender Nachlass zur Deckung der Begräbniskosten vorhanden, so haften dafür die zum Unterhalt des Verstorbenen Verpflichteten. Begräbniskosten, einschließlich der Errichtung eines Grabmals, sind daher laut Lohnsteuerrichtlinien insoweit keine außergewöhnliche Belastung, als sie aus dem zu Verkehrswerten angesetzten Nachlassvermögen gedeckt werden können. Soweit sie nicht gedeckt werden können und auch nicht als Gegenleistung für die Übertragung von Wirtschaftsgütern übernommen werden (z. B. Übergabeverträge, Schenkungsverträge), sind sie eine außergewöhnliche Belastung.

Der Höhe nach ist die Absetzbarkeit mit den Kosten eines würdigen Begräbnisses (inklusive einfachen Grabmals) begrenzt, wobei diese noch um das Nachlassvermögen (inklusive Versicherungsleistungen und Kostenbeiträge des Arbeitgebers) zu kürzen sind. In der letzten Wartung der Lohnsteuerrichtlinien hat nun die Finanzverwaltung ihre Rechtsansicht insofern geändert, dass die Kosten für ein würdiges Begräbnis (inklusive Grabmal) insgesamt höchstens € 15.000,00 (bisher € 10.000,00) betragen können. Entstehen höhere Kosten, wäre die Zwangsläufigkeit nachzuweisen, die z. B. bei besonderen Überführungskosten oder Kosten aufgrund besonderer Vorschriften über die Gestaltung des Grabdenkmals vorliegt.

Stand: 24. Februar 2022

Bild: peterschreiber.media - stock.adobe.com

Über mich: Ich bin Ihre Steuerberaterin mit Sitz in Wien Josefstadt. Ich biete eine kompetente und individuelle Beratung in allen steuerlichen sowie betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Nehmen Sie jederzeit gerne mit mir Kontakt auf um ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.